Anmelden: Gewerbe oder freier Beruf
Gewerbetreibende, zum Beispiel Handelsvertreter oder Makler, melden ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde ihrer Gemeinde an. Freie Berufe nach dem Einkommensteuergesetz, etwa selbstständig tätige Übersetzer, Ingenieure oder Lehrende, brauchen keine Gewerbeanmeldung und zahlen keine Gewerbesteuer. Beim Finanzamt meldest du dich in beiden Fällen mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an, den du elektronisch über ELSTER einreichst.
Selbstständig oder angestellt
Ob eine Tätigkeit wirklich selbstständig ist, hängt nicht vom Vertragstitel ab. Nach dem Gesetz sprechen eine Tätigkeit nach Weisungen und die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers für eine Beschäftigung. Im Zweifel können du und der Auftraggeber bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren beantragen, auf Antrag auch schon vor Beginn der Tätigkeit.
Angebote prüfen
- Wird eine Gebühr für Schulung, Lizenz oder Starterpaket verlangt, bevor du Geld verdienst
- Sind Provision je Abschluss und die Regel bei Stornierungen schriftlich festgehalten
- Gibt es Mindestumsätze oder feste Anwesenheitszeiten, die eher einer Anstellung ähneln
- Welche Erlaubnis brauchst du, und wer zahlt Prüfung und Berufshaftpflicht
Dienstvertrag oder Werkvertrag
Bei einem Dienstvertrag schuldest du die vereinbarte Tätigkeit, etwa Beratung oder Training nach Stunden. Bei einem Werkvertrag schuldest du ein Ergebnis, zum Beispiel eine fertige Übersetzung oder eine funktionierende Software, und haftest für Mängel. Prüfe, welcher Vertragstyp gemeint ist, bevor du einen Festpreis zusagst.
Künstlersozialkasse
Selbstständige Künstlerinnen, Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Sie tragen dann ähnlich wie Angestellte nur einen Teil der Beiträge. Für Texterinnen, Journalisten oder Designer lohnt deshalb eine Prüfung, ob die Tätigkeit darunter fällt.
Bewerbung als Freelancer
Auftraggeber entscheiden bei Freelancern nach Referenzen. Stelle zwei oder drei abgeschlossene Projekte mit Aufgabe, Umfang und Ergebnis dar und nenne deine Verfügbarkeit in Tagen pro Woche. Einen Tagessatz solltest du vor dem ersten Gespräch kalkuliert haben, damit du ihn begründen kannst. Halte Leistungsumfang, Abnahme und Zahlungsziel in einem schriftlichen Vertrag fest.
Versicherungen für den Start
Für die Vermittlung von Versicherungen und Immobiliardarlehen ist eine Berufshaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Erlaubnis. In anderen Feldern ist sie freiwillig, schützt dich aber vor Schadenersatzforderungen, wenn dir bei einem Auftrag ein Fehler unterläuft. Kläre außerdem, wie du dich gegen Krankheit und Berufsunfähigkeit absicherst, denn als Selbstständiger fehlt dir die Absicherung über einen Arbeitgeber.
Buchhaltung von Anfang an
Lege vom ersten Auftrag an eine einfache Buchhaltung an: Einnahmen, Ausgaben und Belege getrennt vom privaten Konto. Freiberufler und kleinere Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn meist mit einer Einnahmenüberschussrechnung.