Dienst!AG/LOS-Verbund Berlin vor 1 Tag

Stepstone geprüft - Selbstständiger Institutsleiter/Geschäftsführer/Franchisenehmer (m/w/d) als Standortleiter (m/w/d) im LOS-Verbund

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von Dienst!AG/LOS-Verbund

Das ist der Job

Erfolgreich selbstständig mit pädagogischer Leidenschaft?

Darum lohnt es sich

Spielen Sie mit dem Gedanken, sich in einer zukunftssicheren Branche selbstständig zu machen und ein eigenes Förderinstitut aufzubauen? Sie möchten dabei aber von der Erfahrung und dem Know-how eines starken Partners profitieren, um einerseits erfolgreich selbstständig zu sein und andererseits die Risiken des Unternehmertums deutlich zu senken?

Und dabei auch noch ein attraktives Einkommen ohne hohe Investitionskosten erzielen? Der LOS-Verbund besteht seit über 40 Jahren und ist als einziges großes Unternehmen im Bereich der außerschulischen Förderung noch familiengeführt.

Als Familienunternehmen legen wir großen Wert auf eine langfristige, verlässliche und erfolgreiche Zusammenarbeit, kurze Entscheidungswege, eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur, ein direktes, persönliches Miteinander und eine hochqualitative sowie nachhaltige Zusammenarbeit. Von Anfang an stehen wir Ihnen mit unserem starken Team zur Seite.

LOS sucht genau Sie! Gleichzeitig möchten Sie einen sinnstiftenden Beruf ausüben, Gutes tun und damit Menschen mit Problemen im Lesen und Schreiben durch eine nachhaltige Förderung die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe ermöglichen?

Dann sind Sie beim LOS-Verbund, dem Marktführer im Bereich der pädagogischen Therapie der Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS), genau richtig. Als Leiterin oder Leiter eines LOS sind Sie nie auf sich alleine gestellt.

Als rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmerin bzw. selbstständiger Unternehmer treffen natürlich Sie die endgültigen Entscheidungen. Original Stellenanzeige auf StepStone.de bit.ly/4w2X7RC JBTE_DE

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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