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Das ist der Job

Selbstständige Regionalberater (m/w/d) für 24‑Stunden‑Seniorenbetreuungskonzept Leitung Ihres regionalen ATERIMA care Standorts. • Umsetzung des Marketingkonzepts vor Ort • Aufbau und Pflege von Kundenbeziehungen • Beratung der Kunden bei der Auswahl einer passenden Betreuungskraft • Beratung der Kunden während der gesamten Betreuungszeit Geeignet für Quereinsteiger mit Unternehmergeist.

Das brauchst du

Qualifikationen und Anforderungen • Unternehmerisches Denken und Handeln • Kommunikative und soziale Kompetenz • Interesse an Betreuungsthemen • Führungs‑ und/oder Vertriebserfahrung sind wünschenswert • Bereitschaft, Eigenkapital in Höhe von ca. 6.000 Euro oder 10.000 Euro in die eigene Selbstständigkeit zu investieren Benefits • Zugang zu besonders gut ausgewählten und geschulten Betreuungskräften • 24/7 Unterstützung durch zentrales Krankenpflege‑Team • Video‑Lebensläufe der Betreuungskräfte (einzigartig auf dem Markt) • Exklusive Zusammenarbeit mit Aterima MED seit mehr als 10 Jahren • Speziell entwickelter Demenz‑+ Service • Geplanter Umsatz ab 3.

Darum lohnt es sich

Jahr: 300.000 Euro • Intensive Unterstützung aus der Systemzentrale von Anfang an Neugierig? Informieren Sie sich unverbindlich über das innovative System und Ihre Verdienstaussichten. *Quelle: Angabe des Franchisegebers aus dem Jahr 2023. Alle Angaben ohne Gewähr.

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Was verdient man in dieser Region?

≈ 78.000 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 78.000 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (berater) × Regionalindex BE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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