Stadt Halle (Saale) Halle vor 1 Wochen

selbstständig rechtlicher Betreuer (m/w/d)

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Das ist der Job

selbstständig rechtlicher Betreuer (m/w/d) Interessenbekundungsverfahren Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabe gemäß § 6 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) besteht für die Stadt Halle (Saale) aktuell ein Bedarf an selbstständigen rechtlichen Betreuern (m/w/d). selbstständige rechtliche Betreuer (m/w/d) Die Betreuungsbehörde der Stadt Halle (Saale) ist als Stammbehörde im Sinne des § 2 Abs. 4 BtOG zuständig für das maßgebliche Registrierungsverfahren im Stadtgebiet Halle (Saale) und ist zudem verantwortlich, ein ausreichendes Angebot an geeigneten und qualifizierten Betreuern (m/w/d) zu schaffen, um in den anhängigen Betreuungsverfahren dem Betreuungsgericht Halle (Saale) einen Vorschlag zu einer geeigneten Betreuungsperson unterbreiten zu können.

Vertretung der rechtlichen Interessen von volljährigen Betreuten, welche auf Grund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig besorgen können – § 1814 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Unterstützung und rechtliche Vertretung des Betreuten ausschließlich in dessen rechtlichen Angelegenheiten bzw. in den durch das Betreuungsgericht Halle (Saale) bestellten Aufgabenbereichen, welche der Betreute aufgrund der maßgeblichen Krankheit oder Behinderung nicht selbstständig regeln kann – § 1821 BGB Wahrung des Wohls bzw. der Wünsche der zu betreuenden Personen Erstellung des jährlichen Berichtes über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten (§ 1863 BGB) sowie der jährlichen Rechnungslegung (§ 1865 BGB) Unsere Anforderungen Persönliche Voraussetzungen: Selbst- und Eigenständigkeit Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen auch in Krisensituationen Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen Widerstandsfähigkeit gegen Stress, Belastungen, persönliche Stabilität und Durchhaltevermögen Kommunikationsfähigkeit bzw. -geschick mit Menschen in schwierigen Lebenslagen bzw. mit verschiedenen Krankheiten sowie Behinderungen Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung – § 29 BtOG Fachliche Voraussetzungen: Sachkundenachweis nach § 23 Abs. 3 und 5 BtOG i.V.m. §§ 3 ff.

Das brauchst du

Möchten Sie sich beruflich, sozial und persönlich im Rahmen einer Selbstständigkeit mit der notwendigen Fachlichkeit als Voraussetzung engagieren?

Darum lohnt es sich

Betreuungsregistrierungsverordnung (BtRegV) Befähigung zum Richteramt – § 7 Abs. 6 BtregV Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialen Arbeit – § 7 Abs. 6 BtregV Vergütung: Die Vergütung erfolgt in pauschalierter Form je nach Fallkonstellation und ist im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) geregelt und vom zuständigen Betreuungsgericht der Stadt Halle (Saale) auf Antrag ausgezahlt.

Dann freuen wir uns über Ihre Interessenbekundung. Die Höhe kann dem § 8 Abs. 1 VBVG inkl. des Anhangs zu dieser Vorschrift entsprechend entnommen werden. #J-18808-Ljbffr

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