marta GmbH Ulm

Selbstständig in der Pflegevermittlung - dein Wissen, deine Region, unsere Plattform (m/w/d)

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Aus der Stellenanzeige

Auszug aus der Stellenanzeige von marta GmbH

Das ist der Job

Wir verbinden Menschen direkt mit qualifizierten 24h-Betreuungskräften — transparent, fair und ohne Agentur-Aufschläge.

Darum lohnt es sich

Über 30.000 Betreuungskräfte sind bei uns registriert, wir wachsen kontinuierlich in einem stark expandierenden Markt.

Für den weiteren Ausbau unseres bundesweiten Netzwerks vergeben wir Franchise-Standorte an Unternehmer:innen, die in der Wachstumsbranche häusliche Betreuung ein eigenes Geschäft regional aufbauen und zur wichtigsten Anlaufstelle für Pflege in ihrer Region werden möchten — mit dem Rückhalt eines etablierten Konzepts und eines erfahrenen Teams.

Job Description Werde Franchisepartner:in von marta \n marta ist Deutschlands führende Plattform für häusliche Seniorenbetreuung. Warum jetzt? Über 4,3 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause betreut — Tendenz steigend.

Gleichzeitig ist der Markt für 24h-Betreuung intransparent und schlecht organisiert. marta hat das Modell gelöst — als Franchisepartner:in baust du in deiner Region ein Geschäft mit echtem gesellschaftlichem Nutzen und planbar wachsendem Einkommen auf. \n \n ZIPC1_DE

Branchen-Fakten

Was du über diesen Beruf wissen solltest

Wie gefragt ist dieser Beruf?

258 Tage

Arbeitgeber in Gesundheit/Soziales suchen im Schnitt 258 Tage (120 Tage bundesweit).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024

Was verdient man in dieser Region?

≈ 44.600 € brutto/Jahr

Bundesweiter Median: 42.500 € brutto/Jahr

Destatis-Benchmark (pflege) × Regionalindex BW · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024

Minijob-Grenze

556 € im Monat

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.

Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025

Arbeitszeit reduzieren

Anspruch auf Teilzeit

Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026

Brückenteilzeit

Befristet kürzer arbeiten

In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.

Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026

Nach längerer Pause zurück?

Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.

Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026

Bereit?

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