Baufinanzierungsberater als stellvertretender Geschäftsstellenleiter (m/w/d) in Selbstständigke[...]
Die ganze Ausschreibung von Baufi24
Das ist der Job
Dein Vertrieb.
Das brauchst du
Im Tagesgeschäft begleitest du Finanzierungsanfragen vom Erstkontakt bis zum Abschluss – digital, persönlich oder telefonisch – mit dem Fokus auf hochwertige Beratung und effizienten Abschluss. Du hast Raum für Kreativität, Verantwortung und Einfluss.
Darum freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht, Alter, ihrer Nationalität oder ethnischer Herkunft, ihrer Lebensweise sowie ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten.
Darum lohnt es sich
Dein Team. Was du bei uns machst Als stellvertretende*r Geschäftsstellenleiter*in unterstützt du beim Aufbau der Geschäftsstelle, wirkst bei der Rekrutierung und Entwicklung eines starken Teams mit – und trägst dazu bei, die Region strategisch wie operativ zum Erfolg zu führen.
Was du mitbringst • Ausbildung im Banken-, Versicherungs- oder Immobilienbereich (oder 34i‑Sachkundenachweis) • Erfahrung in der Baufinanzierung – du weißt, wie Vertrieb funktioniert • Führungskompetenz und/oder Motivation zur Übernahme von Verantwortung als stellvertretende*r Geschäftsstellenleiter*in – du willst Menschen unterstützen, entwickeln und Strukturen mitgestalten • Überzeugende Persönlichkeit – verbindlich, klar, empathisch, unternehmerisch denkend • Erfahrung mit digitalen Tools wie eHyp oder ähnlichen Plattformen Was wir dir bieten – dein Setup für Wachstum mit Perspektive • Selbstständigkeit & Verantwortung in der Geschäftsstelle – Als selbstständige*r Partner*in nach 84 HGB unterstützt du die Leitung der Geschäftsstelle – mit unternehmerischem Mitgestaltungsraum, regionalem Fokus und Verantwortung bei Organisation und Teamführung • Hochwertige Leads: Statt Kaltakquise arbeitest du mit qualifizierten Anfragen – direkt über unsere Plattform oder dein eigenes Netzwerk • Attraktives Provisionsmodell: Deine Leistung wird direkt honoriert – mit überdurchschnittlichem Split und Bonus bei eigenen Anfragen oder Teamperformance • Digitale Plattform & starke Marke: Mit FinLink, eHyp und klaren Prozessen arbeitest du effizient, strukturiert und digital.
Baufi24 liefert dir Sichtbarkeit und Vertrauen • Support & Coaching: Persönliche Ansprechpartner*innen, enge Begleitung beim Aufbau der Geschäftsstelle – und Zugriff auf Know-how aus der Gruppe • Produktvielfalt & Entscheidungsspielraum: Über 500 Bankpartner – du findest für jede Finanzierung die passende Lösung • Partnerschaft auf Augenhöhe: Wir begegnen uns mit Vertrauen, Respekt und Teamgeist – unternehmerisch, nicht hierarchisch Warum wir?
Wir bieten dir nicht nur eine Plattform für berufliches Wachstum, sondern ein Umfeld, in dem deine Stärken zählen und deine Ideen geschätzt werden. Spüre ein starkes Team! Deine Region Du willst nicht nur beraten – sondern Verantwortung übernehmen, unterstützen und mitgestalten?
Dann starte bei Baufi24 als stellvertretende*r Geschäftsstellenleiter*in in Selbstständigkeit nach 84 HGB – mit Unternehmerspielraum, professionellem Setup und dem Rückenwind einer starken Plattform. Weil wir an Menschen glauben, die mehr wollen als nur einen Job. Bereit, Verantwortung zu übernehmen?
Dann starte als stellvertretende*r Geschäftsstellenleiter*in bei Baufi24 – mit unternehmerischem Freiraum, starken Leads und echtem Potenzial für Wachstum. Wir freuen uns auf dich! Diversität ist uns wichtig.
Was du über diesen Beruf wissen solltest
Wie gefragt ist dieser Beruf?
117 Tage
Arbeitgeber in Bau/Architektur suchen im Schnitt 117 Tage (120 Tage bundesweit).
Quelle: Bundesagentur für Arbeit · Engpassanalyse 2024 · Stand 2024
Was verdient man in dieser Region?
≈ 78.000 € brutto/Jahr
Bundesweiter Median: 78.000 € brutto/Jahr
Destatis-Benchmark (berater) × Regionalindex DE · Quelle: Destatis Verdienste / BA Entgeltatlas · Stand ≈2024
Minijob-Grenze
556 € im Monat
Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Bis zu diesem Betrag bleibt der Verdienst weitgehend abgabenfrei.
Quelle: SGB IV § 8 Abs. 1a · Minijob-Zentrale · Stand 2025
Arbeitszeit reduzieren
Anspruch auf Teilzeit
Nach mehr als sechs Monaten im Betrieb besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 8 · Stand 2026
Brückenteilzeit
Befristet kürzer arbeiten
In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten kann die Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduziert werden — mit garantierter Rückkehr zur alten Stundenzahl.
Quelle: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a · Stand 2026
Nach längerer Pause zurück?
Für den Wiedereinstieg gibt es geförderte Qualifizierungen und Teilzeitmodelle. Die Agentur für Arbeit berät dazu kostenfrei; Weiterbildungen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden.
Quelle: SGB III §§ 81 ff. · Stand 2026
Bereit?
Bewerbung wird direkt an Baufi24 übergeben — kein Konto nötig.
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